Diese Seite beschreibt die Buchungssätze, die bei Transaktionen mit den Spiko-Fonds für französische körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften (IS) zu erfassen sind.
Allgemeines Prinzip
Nur realisierte Wertzuwächse (das heißt tatsächlich entnommene Beträge) werden in den Buchhaltungsbüchern erfasst. Nicht realisierte Wertzuwächse (noch nicht durch eine Entnahme materialisierte Gewinne) werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, erfordern jedoch eine außerbuchhalterische steuerliche Hinzurechnung am Jahresende.
Bei einer Einzahlung (Erwerb von Fondsanteilen)
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 503 | OGAW-Anteile | Gezeichneter Betrag | |
| 512 | Bank | Gezeichneter Betrag |
Bei einer Auszahlung (Veräußerung von Fondsanteilen)
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 512 | Bank | Gesamtbetrag der Rücknahme | |
| 503 | OGAW-Anteile | Betrag der ursprünglichen Einzahlung | |
| 767 | Nettoerträge aus der Veräußerung von Wertpapieren | Realisierter Wertzuwachs |
Steuerliche Hinzurechnung der nicht realisierten Wertzuwächse
Zum Abschluss jedes Geschäftsjahres müssen die nicht realisierten Wertzuwächse auf den Anteilen der Spiko-Fonds außerbuchhalterisch hinzugerechnet werden. Diese Hinzurechnung wird in Zeile XR des Formulars 2058-A (Tabelle zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses) erklärt.
Konkret: Wenn der aktuelle Wert Ihrer Anteile über deren Anschaffungspreis liegt, muss die Differenz dem steuerlichen Ergebnis des Geschäftsjahres hinzugerechnet werden, auch wenn keine Entnahme erfolgt ist.
Verfügbare Dokumente
Detaillierte Kontoauszüge stehen jederzeit in Ihrem Spiko-Kundenbereich zur Verfügung und enthalten alle erforderlichen Informationen für Ihre Steuer- und Buchhaltungserklärungen. Bei spezifischen Fragen kontaktieren Sie uns unter support@spiko.io.