Spiko ermöglicht es Wohnungseigentümergemeinschaften (syndicats des copropriétaires), ihre Betriebsmittel oder ihre Instandhaltungsrücklagen anzulegen.
Bearbeitungszeit: Anträge werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Einreichung der Unterlagen bearbeitet.
Erforderliche Dokumente für die Eröffnung eines Kontos für eine Wohnungseigentümergemeinschaft
- Das zusammenfassende Datenblatt der Eigentümergemeinschaft (siehe https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F34051) oder, falls nicht verfügbar, ein Screenshot der entsprechenden Seite der Eigentümergemeinschaft im französischen Register der Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wenn die Eigentümergemeinschaft von einem professionellen Verwalter verwaltet wird: der Kbis oder der RNE-Auszug des Verwalters (gegebenenfalls) und das Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters
- Bei einer selbstverwalteten Eigentümergemeinschaft: das Ausweisdokument des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats
- Eine Kopie des letzten Beschlusses der Eigentümerversammlung
- Eine Kopie der letzten Abrechnung der Eigentümergemeinschaft, aus der die finanzielle Lage hervorgeht
Wer kann das Konto für die Wohnungseigentümergemeinschaft eröffnen?
Am einfachsten ist es standardmäßig, wenn das Spiko-Konto vom gesetzlichen Vertreter eröffnet wird, das heißt:
- Bei einer Verwaltung durch einen professionellen Verwalter, vom gesetzlichen Vertreter des Verwalters
- Bei einer selbstverwalteten Eigentümergemeinschaft, vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats
Alternativ, wenn das Konto von einer anderen Person eröffnet wird, senden wir eine Bestätigungs-E-Mail an den gesetzlichen Vertreter, damit dieser die Kontoeröffnung genehmigt.