Für juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften usw.) muss Spiko die Herkunft der eingezahlten Mittel überprüfen. Sie müssen einen Nachweis vorlegen, der die Überprüfung Ihres Umsatzes oder Ihres Eigenkapitals ermöglicht.
Standardmäßig akzeptierte Dokumente
- der letzte Jahresabschluss oder Geschäftsbericht
- die letzte Steuererklärung
- eine Bescheinigung der Hinterlegungsstelle (wenn die Gesellschaft vor Kurzem gegründet wurde oder vor Kurzem eine Kapitalerhöhung durchgeführt hat)
Dokumente, die wir in bestimmten Situationen akzeptieren können
- eine Kopie des Vertrags oder der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft (wenn die Gesellschaft durch eine Gesellschaftereinlage auf einem Verrechnungskonto finanziert wurde)
- ein Dokument, das den Abschluss oder die Fälligkeit eines Termingeldkontos bestätigt
- ein Dokument, das die Durchführung einer Transaktion bestätigt, die zum Erhalt eines hohen Betrags geführt hat (z. B.: Veräußerung von Wertpapieren, Veräußerung anderer Vermögenswerte usw.)
- ein aktueller Kontoauszug